|
|
|
Kostenübernahme
|
Die privaten Krankenkassen und die Beihilfekassen (Länder und Bund, außer Beihilfe Saarland) übernehmen in der Regel meine Behandlungskosten entsprechend der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Meine Behandlungskosten liegen teilweise geringfügig über der GebüH aus dem Jahr 1984. Diese Kosten hat der Versicherer selbst zu tragen.
Bei privaten Zusatzversicherungen ist der Erstattungsbetrag unterschiedlich vertraglich geregelt, orientiert sich aber auch an der GebüH.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Behandlungskosten bei Heilpraktikern.
Manche gesetzliche Krankenkassen (z.B. die IKK) erstatten ihren Kunden einen Jahrespauschalbetrag (IKK 150,00 €) für sog. selbst erbrachte Gesundheitsleistungen, wozu auch Leistungen durch Heilpraktiker gehören können.
Es ist empfehlenswert die Kostenübernahme mit der entsprechenden Krankenkasse vor Behandlungsbeginn zu klären.
Eine Preisliste mit Behandlungskosten bekommt jeder Patient beim Erstgespräch oder auf Anfrage.
|
|
|
Susanne Spies Ihr Heilpraktiker Neunkirchen Hangard
Sprechen Sie mich an! |
|
|
|
|